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Ihr Weg zu uns

Wer bezahlt eine sprachtherapeutische Behandlung? Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Auf ärztliche Verordnung wird sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung von zur Zeit 10% vorgeschrieben. Von der Zuzahlung sind Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle befreit.

Bei privat versicherten Klient*innen übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Ob eine sprachtherapeutische Behandlung notwendig ist oder nicht, entscheidet der Arzt/die Ärztin. Folgende Ärzt*innen können eine Verordnung bei Bedarf ausstellen:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Pädaudiologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Hausärzte
  • Neurologen
  • Kinder- und Jugendpsychiater

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Für eine kostenfreie Beratung stehen wir gern zur Verfügung – wir freuen uns auf Sie.

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Praxis für Sprachtherapie
Inh. Stefanie Brey

Gärtnerstraße 52, 24113 Kiel
Telefonzeiten: 08:00 bis 13:00 Uhr
0431 / 67 69 68
0431 / 534 76 39
ed.kr1752148618ewogn1752148618il@si1752148618xarp1752148618

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