Wer bezahlt eine sprachtherapeutische Behandlung? Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Auf ärztliche Verordnung wird sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung von zur Zeit 10% vorgeschrieben. Von der Zuzahlung sind Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle befreit.
Bei privat versicherten Klient*innen übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Ob eine sprachtherapeutische Behandlung notwendig ist oder nicht, entscheidet der Arzt/die Ärztin. Folgende Ärzt*innen können eine Verordnung bei Bedarf ausstellen:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Hausärzte
- Neurologen
- Kinder- und Jugendpsychiater
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